Folgende Regelungen sind aktuell in Kraft:
- Es gibt keine Zugangsbeschränkung mehr für Sportstätten.
- Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Verordnungen
Bitte informieren Sie sich auch selbst regelmäßig über die Regelungen der >>16. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung (Stand 03.04.2022) oder auch über die FAQs der Bayerischen Staatsregierung.
Weiterhin soll die Tennisanlage unter folgenden Umständen nicht betreten werden:
- Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
- Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
- Durchfall
- Geruchs- oder Geschmacksverlust
- Unterliegen einer Quarantänemaßnahme